Schirmherrschaften

Voraussetzungen für eine Schirmherrschaft der ALGK

Die Veranstaltung muss Themen beinhalten

  • für die sich die ALGK im Einklang mit ihren satzungsmäßigen Zielen besonders engagieren möchte.
  • die in Klinik und Praxis tätige Gastroenterologinnen und Gastroenterologenen gleichermaßen ansprechen.
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Die Veranstaltung muss folgendes erfüllen

  • mind. halbtägige, überregionale Veranstaltung.
  • 25 € Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr für ALGK-Mitglied.
  • das wissenschaftliche Programm wird federführend von Gastroenterologinnen und Gastroenterologen gestaltet, die Mitglied der ALGK sind.
  • Veranstaltungsinhalte sind frei von unmittelbaren Firmeninteressen und Produktwerbung. 
  • es findet kein Monosponsoring statt.
  • der ALGK wird bei Bedarf ein kostenloser Stand zur Verfügung gestellt.
  • der Veranstalter muss damit einverstanden sein, dass die ALGK Flyer auslegen darf.

Leistungen der ALGK als Schirmherrin - Nutzung des ALGK Netzwerks

  • Ankündigung der Veranstaltung auf der Website der ALGK und den ALGK Verteiler
  • Die Weitergabe der E-Mail-Adressen oder der Versand von individuellen Einladungen über den ALGK-E-Mail-Verteiler ist ausgeschlossen.
  • Aus Datenschutzgründen können auch Adressaufkleber nicht zur Verfügung gestellt werden
  • Keine weiteren Leistungen.
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