Beitragsordnung der ALGK
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche (aktive) Mitglieder 150,00 €
- Mit Beendigung der Tätigkeit als leitende Krankenhausärztin oder Krankenhausarzt ändert sich definitionsgemäß der Mitgliedsstatus vom ordentlichen (aktiven) zum außerordentlichen (passiven) Mitglied. Passive Mitglieder sind beitragsfrei. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, den Zeitpunkt der Beendigung der aktiven Tätigkeit alsleitende Krankenhausärztin oder Krankenhausarzt dem Verein unverzüglich mitzuteilen
- Der Jahresbeitrag wird bis 31. März jeden Jahres per Bankeinzug fällig
- Die ALGK verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigter Zwecke der Abgabenordnung